Für Mensch und Region.

Mobil mit E-Rollstuhl und Bus

Mobilität ist ein natürliches Bedürfnis des Menschen. Wie schnell man in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, hat jeder schon einmal erfahren: Schwere Einkäufe, ein Kinderwagen oder ein gebrochenes Bein machen Wege beschwerlich und eine Sehbehinderung oder auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein, schränkt die Beweglichkeit in hohem Maße ein.

Barrierefrei ausgebaute Haltestellen zusammen mit Fahrzeugen ohne Stufen und einer ausreichenden Türbreite sind die erforderlichen Bedingungen, um mit einem Rollstuhl oder einem Kinderwagen problemlos Bus fahren zu können. Da diese Voraussetzungen nicht immer vollständig gegeben sind, ist es ratsam sich im Vorfeld darüber zu informieren, ob die gewählte Start- und Zielhaltestelle entsprechend ausgebaut ist und für die gewünschte Strecke ein geeignetes Fahrzeug im Einsatz ist.

Um unser Fahrpersonal zu sensibilisieren und sich besonders in die Situation von Fahrgästen mit einem elektrobetriebenen Krankenfahrstuhl, auch Elektromobil genannt, versetzen zu können, haben wir das Thema aufgegriffen und dazu einen Workshop organisiert. Welche elektrisch betriebenen Fahrzeuge dürfen befördert werden, wie wird das Gefährt in den Bus rangiert und wo wird es sicher abgestellt? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, hat sich Patrik Werner, der Geschäftsführer des Sanitätshauses Werner und Habermalz aus Goslar, bereiterklärt den Workshop zu leiten.

Per bundesweitem Erlass sind seit 2017 die Anforderungen für die Beförderung von Krankenfahrstühlen im ÖPNV wie folgt festgelegt:

  • 4 Räder für Kippsicherheit
  • Feststellbremse an mind. einer Achse
  • Gesamtgewicht inkl. Fahrer max. 300 kg
  • Maximale Länge 120cm
  • Rückwärtseinfahrt in den Bus muss möglich sein

Mitnahmetaugliche Elektromobile sind mit einem einheitlichen Siegel ausgestattet, dass in einem geteilten Kreis einen Rollstuhl und einen Bus darstellt und leicht zu erkennen ist.

Fahrgäste mit einem elektrischen Krankenfahrstuhl müssen rückwärts in den Bus einfahren und entgegen der Fahrrichtung auf der Abstellfläche platziert werden. Wenn die Abstellfläche bereits durch weitere Fahrgäste mit Rollator oder Kinderwagen belegt ist, sodass das sichere Abstellen weiterer Gefährte nicht mehr möglich ist, gilt das Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Patrik Werner stellte den Fahrerinnen und Fahrern zwei unterschiedliche Krankenfahrstühle mit Elektroantrieb vor und konnte so auf bauliche Unterschiede aufmerksam machen und verdeutlichen, welche Merkmale die Kleinfahrzeuge aufweisen sollen, damit sie mit dem Bus befördert werden dürfen.

Am Ende des Workshops erklärte der Sanitätshausinhaber, dass es bisher kein endgültiges Gutachten zu den erforderlichen Ausstattungsmerkmalen gibt. Die Verkehrsbetriebe können daher auch auf gewisse Anforderungen, wie z.B. eine Vierradbremse bestehen, während Kinderwagen oder Fahrräder sogar ohne Nachweis einer Feststellbremse befördert werden dürfen. Ob ein Krankenfahrstuhl im Bus befördert werden kann, obliegt am Ende der Einschätzung des verantwortlichen Fahrpersonals.

Um mit Sicherheit befördert werden zu können, empfehlen wir unseren Fahrgästen, die mit einem E-Mobil oder einem Rollstuhl unterwegs sind, den Fahrtwunsch zuvor telefonisch über unser Servicecenter in Goslar anzumelden. In dem Fall tragen wir Sorge dafür ein barrierefreies Fahrzeug einzusetzen. Wenn der Zu- oder Ausstieg an einer Haltestelle ohne Hochbord erfolgen soll, beraten wir dahingehend eine barrierefreie Haltestelle in der Nähe zu benutzen.