Für Mensch und Region.

Sammel-Schülerzeitkarte (SSZK): Landkreis Goslar

Als Träger der Schülerbeförderung ist der Landkreis Goslar Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Lebensmittelpunkt oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben; unabhängig davon, ob sich die zu besuchende Schule innerhalb oder außerhalb des Landkreises Goslar befindet.

 

Wer hat Anspruch auf Ausstellung einer kostenlosen Sammel-Schülerzeitkarte?

Jede Schülerin und jeder Schüler, die/der die Anspruchsvoraussetzungen des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes erfüllt und deren/dessen Schulweg die Mindestentfernung überschreitet, hat Anspruch auf Ausstellung einer kostenlosen Sammel-Schülerzeitkarte. Beantragt wird diese Fahrkarte von der jeweiligen Schule, die die Schülerin bzw. der Schüler im Kreisgebiet oder in der angrenzenden Schule besucht.

Anspruchsberechtigt sind (gültig ab 01.08.2016):

  • Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sowie der Förderschulen der Schuljahrgänge 1 - 4 besteht ein Anspruch bei mehr als 2,0 km Schulweg.
  • Für Vorklassen und Schulkindergarten ist die Regelung in Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
  • Für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Schuljahrgänge besteht ein Anspruch bei mehr als 3,0 km Schulweg.
  • Für die übrigen Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I - Schuljahrgänge 7 - 10 - besteht ein Anspruch bei mehr als 3,5 km Schulweg.
  • Für Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II - Berufsvorbereitungsjahr, schulisches Berufsgrundbildungsjahr sowie Klassen 1 derjenigen Berufsfachschulen, die nicht den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) voraussetzen - besteht ein Anspruch ab 6,0 km Schulweg.

Quelle: www.landkreis-goslar.de

SSZK-Informationsflyer zum Download

Hier finden Sie unseren aktuellen SSZK-Informationsflyer zum Download.

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Ersatzkarten

Der Verlust der SSZK muss von den Schülerinnen und Schüler in der Schule gemeldet werden. Die Schule meldet den Verlust mit der unterschriebenen und gestempelten Bescheinigung an uns. Von den Schulen erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler eine entsprechende Bescheinigung, welche für eine Übergangszeit von 2 Wochen als Fahrschein gilt. Mit dieser Bescheinigung melden sich die Schülerinnen und Schüler innerhalb der 2 Wochen bei unserem Servicecenter in der Rosentorstraße 18 in Goslar. Dort kann das Entgelt von 30 Euro für die Ausstellung einer Ersatzkarte entrichtet werden. In aller Regel kann die Ersatzkarte direkt vor Ort ausgestellt werden.

Bei beschädigter oder unsachgemäß behandelter Karten (biegen/knicken o. ä.) erhalten Schülerinnen und Schüler eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von 15 Euro.

Kontakt | Ausführende Stelle

HarzBus GmbH & Co. eGbR
Schlackenstraße 16
38723 Seesen/Rhüden

05321 518278-0

05321 518278-9

HarzBus-Servicecenter
Rosentorstraße 18
38640 Goslar

Öffnungszeiten: Mo - Fr | 7 - 12.30 Uhr (Telefonisch: Mo - Do | 7 - 17 Uhr, Fr | 7 bis 15 Uhr)

05321 518278-0

05321 518278-9

Kontakt | Verantwortliche Stelle

Landkreis Goslar
Fachbereich Bildung & Kultur-Schulorganisation
Klubgartenstraße 6
38640 Goslar

www.landkreis-goslar.de

Frau Renate Heinecke

05321 76-407

Frau Nathalie Freund

05321 76-408